
Der Bundestag hat das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen. Für Geschäftsführer ändert sich damit grundlegend etwas: Cybersicherheit ist ab sofort Chefsache.
Persönlich. Nicht delegierbar.
Viele Geschäftsführer haben IT-Sicherheit bisher an die IT-Abteilung delegiert. Das reicht nach NIS-2 nicht mehr. Die Letztverantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung, auch wenn operative Aufgaben ausgelagert sind.
Das Gesetz ist eindeutig:
- BILLIGUNG & ÜBERWACHUNG
Geschäftsführer müssen Sicherheitsmaßnahmen genehmigen und deren Umsetzung kontrollieren.
- SCHULUNGSPFLICHT
Persönliche Teilnahme an Cybersicherheits-Schulungen.
- UNVERZICHTBARE HAFTUNG
Ein Haftungsverzicht durch Gesellschaftervereinbarungen ist gesetzlich unwirksam.
Die Konsequenzen bei Pflichtverletzung:
→ Persönliche Haftung mit dem Privatvermögen
→ Bußgelder bis 10 Mio. Euro
→ Im Extremfall: BSI kann die Geschäftsführungsbefugnis untersagen
Was das konkret bedeutet:
Das Gesetz tritt in Kürze in Kraft. Ohne Übergangsfrist.
Die Frage ist nicht, ob Sie handeln müssen.
Die Frage ist, ob Sie RECHTZEITIG handeln.
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