Ab Inkrafttreten gilt: Keine Übergangsfrist.
Über 29.500 Unternehmen in Deutschland sind betroffen.
⚠️ WICHTIG: Am 13. November 2025 hat der Bundestag das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen. In wenigen Wochen tritt es in Kraft - OHNE Übergangsfrist. Die Zeit zum Handeln ist JETZT.
Rechtsgrundlage: Artikel 21 Abs. 2c EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2)
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand beim Aufbau eines funktionierenden Krisenmanagementsystems, das die NIS-2-Anforderungen umfasst. Ein solches System lässt sich nicht in 4 Wochen aus dem Boden stampfen.
→ Realistischer Zeitrahmen: mehrere Monate für vollständige Umsetzung
Geschäftsführung haftet persönlich bei:
CKK Consult hat über 20 Jahre Erfahrung im Aufbau von Notfall- und Krisenmanagementsystemen für kritische Infrastrukturen.
Wir unterstützen Sie dabei NIS-2-konform zu werden.
Nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis.
Aufbau NIS-2-konformer Krisenmanagementsysteme
Etablierung handlungsfähiger Krisenstäbe
Erstellung belastbarer Krisenhandbücher
Durchführung dokumentierter Krisenübungen
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Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf offiziellen Quellen:
Offizielle Informationen zu NIS-2
→ www.bsi.bund.de/nis-2Informationen zum Gesetzesbeschluss
→ Zum ArtikelEU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2)
→ Volltext der RichtlinieTextarchiv zum Gesetzesbeschluss
→ Zum ArchivStand: November 2025.