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NIS-2 Umsetzungsgesetz: Cybersicherheit und Compliance für Unternehmen in Deutschland

NIS-2-Umsetzungsgesetz: Handeln Sie jetzt.

Ab Inkrafttreten gilt: Keine Übergangsfrist.
Über 29.500 Unternehmen in Deutschland sind betroffen.

⚠️ WICHTIG: Am 13. November 2025 hat der Bundestag das NIS-2-Umsetzungsgesetz beschlossen.
In wenigen Wochen tritt es in Kraft - OHNE Übergangsfrist. Die Zeit zum Handeln ist JETZT.

Wer ist betroffen?

NIS-2 betrifft mittlere und große Unternehmen in kritischen Sektoren.
Die Betroffenheit richtet sich nach Unternehmensgröße (Mitarbeiter, Umsatz, Bilanz) und Branchenzugehörigkeit.
→ Nutzen Sie die offizielle BSI-Betroffenheitsprüfung

Was NIS-2 von Ihnen fordert

Sofortmaßnahmen ab Tag 1:

  • Notfallpläne und Reaktionsstrategien bei Cybervorfällen
  • Identifizierung kritischer Ressourcen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs notwendig sind
  • Einrichtung effektiver Kommunikationskanäle innerhalb und außerhalb der Organisation für schnelle Kommunikation und Informationsaustausch
  • Meldung von Cybervorfällen innerhalb 24 Stunden
  • Registrierung beim BSI innerhalb 3 Monaten

Krisenmanagement-System:

  • Funktionierendes Krisenmanagement
  • Krisenstab mit definierten Rollen
  • Dokumentierte Prozesse und Handbücher
  • Regelmäßige Übungen und Erfahrungsrückfluss
  • kontinuierliche Überprüfung und Aktualisierung der Prozesse und Handbücher

Rechtsgrundlage: Artikel 21 Abs. 2c EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2)

Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand beim Aufbau eines funktionierenden Krisenmanagementsystems, das die NIS-2-Anforderungen umfasst. Ein solches System lässt sich nicht in 4 Wochen aus dem Boden stampfen.

→ Realistischer Zeitrahmen: mehrere Monate für vollständige Umsetzung

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bußgelder

  • Besonders wichtige Einrichtungen:
    Bis zu 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes
    (höherer Betrag gilt)
  • Wichtige Einrichtungen:
    Bis zu 7 Mio. € oder 1,4% des Jahresumsatzes

Persönliche Haftung

Geschäftsführung haftet persönlich bei:

  • Fehlender Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen
  • Fehlender Genehmigung der Risikomanagement-Maßnahmen
  • Fehlender Teilnahme an Security-Schulungen

Behördliche Maßnahmen

  • Inspektionen und Anordnungen durch das BSI
  • Untersagung der Geschäftstätigkeit im Extremfall
  • Reputationsschaden

CKK Consult
Wir unterstützen Sie.

CKK Consult hat über 20 Jahre Erfahrung im Aufbau von Notfall- und Krisenmanagementsystemen für kritische Infrastrukturen.

Wir unterstützen Sie dabei NIS-2-konform zu werden.
Nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis.

Was wir für Sie tun:

Aufbau NIS-2-konformer Krisenmanagementsysteme

Etablierung handlungsfähiger Krisenstäbe

Erstellung belastbarer Krisenhandbücher

Durchführung dokumentierter Krisenübungen

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Sprechen Sie uns an, bevor die Zeit abläuft.

Wir analysieren mit Ihnen, wo Sie stehen und was noch zu tun ist.

Jetzt Kontakt aufnehmen

CKK Consult – Rat und Unterstützung für den Krisenfall

Quellen & weitere Informationen

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf offiziellen Quellen:

BSI - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Offizielle Informationen zu NIS-2

→ www.bsi.bund.de/nis-2
Bundesregierung Deutschland

Informationen zum Gesetzesbeschluss

→ Zum Artikel
EUR-Lex - EU-Rechtsdatenbank

EU-Richtlinie 2022/2555 (NIS-2)

→ Volltext der Richtlinie
Deutscher Bundestag

Textarchiv zum Gesetzesbeschluss

→ Zum Archiv

Stand: November 2025.