
Der Gesetzgeber hat das erkannt. NIS-2 fordert erstmals explizit die Cybersicherheit der Lieferkette. Und auch der DVGW empfiehlt im Kontext des Operationsplan Deutschland die systematische Analyse von Abhängigkeiten, bei kritischen Komponenten und Betriebsmitteln.
Was NIS-2 jetzt fordert:
→ Sicherheit der Lieferkette nachweisen
→ Beziehungen zu Anbietern bewerten
→ Risiken bei Zulieferern managen
Was der DVGW empfiehlt:
→ Kritische Komponenten und Betriebsmittel analysieren
→ Abhängigkeiten erkennen
→ Alternativen planen
Drei Fragen, die Sie sich stellen sollten:
→ Kennen Sie alle kritischen Abhängigkeiten in Ihrer Lieferkette?
→ Haben Sie „Single Points of Failure“ identifiziert?
→ Gibt es Alternativen, wenn ein Zulieferer ausfällt?
In unserer Beitragsserie zum Thema Lieferketten-Resilienz zeigen wir Ihnen,
wie Sie Antworten auf diese und weitere Fragen finden können.
Lieferketten-Resilienz ist kein „Nice to have“ mehr, sie ist Pflicht.
Das schwächste Glied bestimmt die Sicherheit.
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CKK Consult - Rat und Unterstützung für den Krisenfall
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