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NIS-2 Registrierungspflicht

Sind Sie si­cher, dass Ihr Un­ter­neh­men NICHT unter NIS-2 fällt?
Rund 11.000 Ein­rich­tun­gen in Deutsch­land haben sich diese Frage of­fen­bar noch nicht ge­stellt.

Zum Hin­ter­grund: Wer unter die NIS-2-Re­gu­lie­rung fällt, muss sich beim BSI re­gis­trie­ren. Die ge­setz­li­che Frist dafür ist be­reits im März ab­ge­lau­fen. Doch von rund 29.500 be­trof­fe­nen Ein­rich­tun­gen waren Ende Mai erst etwa 18.500 re­gis­triert.

Jetzt zieht das BSI eine Linie: Nach sei­nen An­ga­ben ge­gen­über den Wirt­schafts­ver­bän­den dul­det es ver­spä­te­te Re­gis­trie­run­gen noch bis zum 31. Juli und ver­zich­tet bis dahin auf Maß­nah­men.

Wich­tig: Das ist eine be­hörd­li­che Dul­dung, keine neue ge­setz­li­che Frist. Da­nach ist mit kon­se­quen­te­rer Kon­trol­le zu rech­nen. Bei Ver­let­zung der Re­gis­trie­rungs­pflicht sieht das Ge­setz Buß­gel­der bis 500.000 Euro vor.

Warum haben sich so viele noch nicht re­gis­triert? Ein we­sent­li­cher Grund: Es gibt kei­nen Be­scheid. Nie­mand be­kommt Post vom Amt. Jedes Un­ter­neh­men muss selbst prü­fen, ob es zu den 18 re­gu­lier­ten Sek­to­ren ge­hört und die Grö­ßen­schwel­len er­reicht, ab 50 Be­schäf­tig­ten oder mehr als 10 Mil­lio­nen Euro Um­satz und Bilanz­sum­me. Be­trof­fen sind damit erst­mals viele Mit­tel­ständ­ler, die sich nie als kri­tisch ein­ge­ord­net hät­ten:
Ma­schi­nen­bau, Che­mie, Le­bens­mit­tel, Lo­gis­tik, Ent­sor­gung und wei­te­re.

Was jetzt zu tun ist:

1. Be­trof­fen­heit prü­fen: Das BSI bie­tet eine an­ony­me On­li­ne-Be­trof­fen­heits­prü­fung an. Sie ist recht­lich un­ver­bind­lich, aber ein guter Start­punkt.
https://lnkd.in/esGMPS­di

2. Zu­gang vor­be­rei­ten: Die Re­gis­trie­rung läuft seit Mitte Juli aus­schließ­lich über "Mein Un­ter­neh­mens­kon­to" mit ELSTER-Or­ga­ni­sa­ti­ons­zer­ti­fi­kat. Das Zer­ti­fi­kat kommt per Post, al­lein die Zu­stel­lung dau­ert laut ELSTER min­des­tens fünf Werk­ta­ge.

3. Re­gis­trie­ren, auch nach dem 31. Juli: Die Pf­licht be­steht fort. Wer die Dul­dungs­frist ver­passt, soll­te nicht ab­war­ten, son­dern nach­ho­len. Jede wei­te­re Woche ver­grö­ßert das Ri­si­ko.

Die Re­gis­trie­rung ist dabei nur der Ein­stieg. Da­hin­ter ste­hen die ei­gent­li­chen NIS-2-Pf­lich­ten: Ri­si­ko­ma­na­ge­ment, Mel­de­we­sen, Verant­wor­tung der Ge­schäfts­lei­tung. Wer jetzt erst die Be­trof­fen­heit klärt, soll­te diese The­men gleich mit­den­ken.

Eine Dul­dung ist keine Ent­war­nung. Sie ist die letz­te ru­hi­ge Woche vor der Kon­trol­le.

➡️ Spre­chen Sie uns an: www.ckk-con­sult.de
CKK Con­sult - Rat und Un­ter­stüt­zung für den Kri­sen­fall

Die­ser Bei­trag ist Teil un­se­rer Serie zu NIS-2 / KRITIS-Dach­ge­setz.
Kern­kom­pe­tenz der CKK Con­sult OHG ist Kri­sen­ma­na­ge­ment.