
Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen NICHT unter NIS-2 fällt?
Rund 11.000 Einrichtungen in Deutschland haben sich diese Frage offenbar noch nicht gestellt.
Zum Hintergrund: Wer unter die NIS-2-Regulierung fällt, muss sich beim BSI registrieren. Die gesetzliche Frist dafür ist bereits im März abgelaufen. Doch von rund 29.500 betroffenen Einrichtungen waren Ende Mai erst etwa 18.500 registriert.
Jetzt zieht das BSI eine Linie: Nach seinen Angaben gegenüber den Wirtschaftsverbänden duldet es verspätete Registrierungen noch bis zum 31. Juli und verzichtet bis dahin auf Maßnahmen.
Wichtig: Das ist eine behördliche Duldung, keine neue gesetzliche Frist. Danach ist mit konsequenterer Kontrolle zu rechnen. Bei Verletzung der Registrierungspflicht sieht das Gesetz Bußgelder bis 500.000 Euro vor.
Warum haben sich so viele noch nicht registriert? Ein wesentlicher Grund: Es gibt keinen Bescheid. Niemand bekommt Post vom Amt. Jedes Unternehmen muss selbst prüfen, ob es zu den 18 regulierten Sektoren gehört und die Größenschwellen erreicht, ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Umsatz und Bilanzsumme. Betroffen sind damit erstmals viele Mittelständler, die sich nie als kritisch eingeordnet hätten:
Maschinenbau, Chemie, Lebensmittel, Logistik, Entsorgung und weitere.
Was jetzt zu tun ist:
1. Betroffenheit prüfen: Das BSI bietet eine anonyme Online-Betroffenheitsprüfung an. Sie ist rechtlich unverbindlich, aber ein guter Startpunkt.
https://lnkd.in/esGMPSdi
2. Zugang vorbereiten: Die Registrierung läuft seit Mitte Juli ausschließlich über "Mein Unternehmenskonto" mit ELSTER-Organisationszertifikat. Das Zertifikat kommt per Post, allein die Zustellung dauert laut ELSTER mindestens fünf Werktage.
3. Registrieren, auch nach dem 31. Juli: Die Pflicht besteht fort. Wer die Duldungsfrist verpasst, sollte nicht abwarten, sondern nachholen. Jede weitere Woche vergrößert das Risiko.
Die Registrierung ist dabei nur der Einstieg. Dahinter stehen die eigentlichen NIS-2-Pflichten: Risikomanagement, Meldewesen, Verantwortung der Geschäftsleitung. Wer jetzt erst die Betroffenheit klärt, sollte diese Themen gleich mitdenken.
Eine Duldung ist keine Entwarnung. Sie ist die letzte ruhige Woche vor der Kontrolle.
➡️ Sprechen Sie uns an: www.ckk-consult.de
CKK Consult - Rat und Unterstützung für den Krisenfall
Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zu NIS-2 / KRITIS-Dachgesetz.
Kernkompetenz der CKK Consult OHG ist Krisenmanagement.