„Die Frist läuft. Das Portal fehlt." Mit diesen Worten haben wir im Mai an die Registrierungsfrist des KRITIS-Dachgesetzes erinnert. Nächste Woche (17. Juli) läuft die Frist ab, und beides gilt noch immer.
Was seitdem passiert ist: Das Bundesinnenministerium hat Ende Mai den Entwurf der KRITIS-Verordnung vorgelegt, der Verordnung, die verbindlich festlegt, welche Anlagen als kritisch gelten. Die Verbände haben Stellung genommen. In Kraft ist sie nicht.
Damit bleibt die paradoxe Lage bestehen: Die Registrierungspflicht steht im Gesetz. Aber die Rechtsgrundlage, die bestimmt, wer genau sie erfüllen muss, existiert nur als Entwurf.
Inzwischen stellt das BBK in seinen FAQ selbst klar:
„Zurzeit besteht noch keine Registrierungspflicht, weil die konkretisierende Rechtsverordnung noch in Abstimmung ist.“
Die rechtliche Lage im Überblick zeigt die Kachel.
Für Betreiber heißt das nicht Entwarnung, sondern geliehene Zeit.
Was Unternehmen und Behörden jetzt tun können:
1. Betroffenheit einschätzen
2. Kontaktstelle vorbereiten
3. Resilienz-Ansprechpartner benennen
4. Folgepflichten vorbereiten
5. Neu seit Mai: Den Verordnungsentwurf abgleichen.
(https://lnkd.in/eqdwmPRf)
Eine Frist, die ins Leere läuft, ist kein Freibrief. Sie ist geliehene Zeit.
Wer sie nutzt, ist handlungsfähig, wenn die Verordnung kommt.
➡️ Sprechen Sie uns an: www.ckk-consult.de
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Dieser Beitrag ist Teil unserer Serie zum KRITIS-Dachgesetz.
Kernkompetenz der CKK Consult OHG ist Krisenmanagement.